Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern
Ich unterstütze Arbeitnehmer insbesondere bei:
- Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren
- Abfindungsverhandlungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Abmahnungen
- Arbeitszeugnisse
- Vergütungsansprüche und offene Lohnforderungen
- Fragen zum Arbeitsvertrag
- Versetzungen und Änderungen der Arbeitsbedingungen
- Arbeitszeit, Teilzeit und Elternzeit
- sonstige arbeitsrechtliche Fragestellungen
Gerade nach einer Kündigung ist schnelles Handeln wichtig. Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt grundsätzlich nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Eine frühzeitige Beratung kann daher entscheidend sein.
