← Ratgeber Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht · Beitrag 02

Kapitalanlagen mit Risiken – Wann bestehen Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder Banken?

Viele Anlegerinnen und Anleger mussten in der Vergangenheit feststellen, dass eine empfohlene Kapitalanlage nicht die erwartete Entwicklung genommen hat.

Verluste allein bedeuten jedoch nicht automatisch, dass ein rechtlicher Anspruch besteht.

Entscheidend ist vielmehr, ob die Beratung vor Abschluss der Anlage ordnungsgemäß erfolgt ist.

Pflichten von Anlageberatern und Banken

Anlageberater und Banken treffen bei der Beratung besondere Pflichten. Sie müssen die persönlichen Verhältnisse, die Anlageziele und die Risikobereitschaft ihrer Kunden berücksichtigen.

Außerdem müssen sie über wesentliche Risiken, Kosten und Besonderheiten der empfohlenen Anlage informieren.

Ein Schadensersatzanspruch kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn Anlegerinnen und Anleger nicht ausreichend über die Risiken einer Kapitalanlage aufgeklärt wurden oder eine Empfehlung ausgesprochen wurde, die nicht zu ihren persönlichen Anlagezielen und ihrer Risikobereitschaft passte.

Worauf kommt es in der Praxis an?

In der Praxis geht es häufig um die Frage, welche Informationen im Beratungsgespräch tatsächlich erteilt wurden und ob die übergebenen Unterlagen verständlich und vollständig waren.

Auch die Dokumentation der Beratung kann eine wichtige Rolle spielen.

Besondere Bedeutung haben dabei beispielsweise Beteiligungen an geschlossenen Fonds, komplexe Finanzprodukte oder andere Kapitalanlagen, bei denen die wirtschaftlichen Risiken für Anlegerinnen und Anleger schwer einschätzbar waren.

Ob Ansprüche gegen einen Anlageberater oder eine Bank bestehen, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Entscheidend sind unter anderem die Art der Kapitalanlage, der Ablauf der Beratung, die erhaltenen Informationen und die persönliche Situation des Anlegers.

Frühzeitige Prüfung wegen der Verjährung

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich die Beratungssituation und unterstütze Anlegerinnen und Anleger bei der Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche.

Dabei geht es zunächst darum, die rechtlichen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und eine sinnvolle Vorgehensweise zu entwickeln.

Eine frühzeitige Prüfung kann wichtig sein, da bei Ansprüchen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen auch Verjährungsfristen eine entscheidende Rolle spielen können.

Bitte beachten

Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Persönliche Beratung

Fragen zu Ihrem Fall?

Gerne prüfe ich Ihre individuelle Situation und bespreche mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.

Telefon Termin vereinbarenE-Mail kanzlei@rechtsanwalt-gilles.de

RA-Kanzlei Torsten Gilles · Kaiserslautern