Eine Kündigung kommt für viele Arbeitnehmer völlig überraschend. Oft herrschen zunächst Unsicherheit und viele Fragen:
- —Muss ich die Kündigung akzeptieren?
- —Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
- —Wie viel Zeit bleibt mir, um mich zu wehren?
Zunächst gilt: Bewahren Sie Ruhe. Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass sie rechtlich wirksam ist.
Ob eine Kündigung Bestand hat, hängt von zahlreichen Voraussetzungen ab. Gerade deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob sich rechtliche Schritte lohnen.
Die wichtigste Frist: Nur drei Wochen
Der wohl häufigste Fehler besteht darin, die Kündigung zunächst auf sich beruhen zu lassen.
Nach deutschem Arbeitsrecht muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in vielen Fällen als wirksam – selbst dann, wenn sie eigentlich rechtswidrig gewesen wäre.
Muss ich sofort unterschreiben?
Nicht selten legen Arbeitgeber dem Kündigungsschreiben weitere Unterlagen vor, etwa einen Aufhebungsvertrag, eine Ausgleichsquittung oder eine Empfangsbestätigung mit zusätzlichen Erklärungen.
Unterschreiben Sie solche Dokumente nicht vorschnell. Während der Erhalt der Kündigung bestätigt werden kann, können weitergehende Erklärungen erhebliche rechtliche Folgen haben.
Im Zweifel sollte vor einer Unterschrift anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?
Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass nach jeder Kündigung automatisch eine Abfindung gezahlt wird.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in besonderen Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart.
Ob eine solche Lösung erreichbar ist, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall und den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab.
Was sollten Sie jetzt tun?
Nach Erhalt einer Kündigung empfiehlt es sich,
- —das Datum des Zugangs der Kündigung festzuhalten,
- —die Drei-Wochen-Frist im Blick zu behalten,
- —keine voreiligen Erklärungen oder Vereinbarungen zu unterschreiben,
- —sämtliche Unterlagen zum Arbeitsverhältnis zusammenzustellen und
- —die Erfolgsaussichten einer Kündigung rechtzeitig prüfen zu lassen.
Fazit
Eine Kündigung muss nicht das letzte Wort sein. Häufig lohnt es sich, die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.
Gerade wegen der kurzen Klagefrist sollte keine unnötige Zeit verloren gehen.
Gerne berate ich Sie persönlich zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und prüfe gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind.
Bitte beachten
Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede arbeitsrechtliche Situation hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.