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Arbeitsrecht · Beitrag 08

Teilzeit und Elternzeit – Welche Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor wichtige rechtliche Fragen.

Besonders während der Elternzeit oder bei dem Wunsch nach einer Reduzierung der Arbeitszeit ist es entscheidend zu wissen, welche Ansprüche bestehen und welche Voraussetzungen beachtet werden müssen.

Teilzeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren und weiterhin im bestehenden Arbeitsverhältnis tätig zu bleiben.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit verlangen.

Dabei gelten gesetzliche Voraussetzungen, insbesondere hinsichtlich der Größe des Betriebs und der Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Anspruch auf Teilzeit unabhängig von der Elternzeit

Auch unabhängig von einer Elternzeit kann ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit bestehen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeit vor.

Der Arbeitgeber darf einen entsprechenden Wunsch nicht ohne Weiteres ablehnen, sondern muss betriebliche Gründe darlegen, wenn er die Verringerung der Arbeitszeit verweigern möchte.

In der Praxis entstehen häufig Fragen darüber, wie ein Teilzeitwunsch richtig geltend gemacht wird, welche Fristen einzuhalten sind und wann eine Ablehnung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ist.

Fehler bei der Antragstellung oder fehlende Kenntnis der eigenen Rechte können dazu führen, dass bestehende Ansprüche nicht erfolgreich durchgesetzt werden können.

Gerade im Zusammenhang mit Elternzeit und Teilzeit ist eine frühzeitige rechtliche Beratung sinnvoll.

Ziel sollte es sein, eine Lösung zu finden, die sowohl den persönlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch den betrieblichen Interessen gerecht wird.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bei Fragen rund um Elternzeit, Teilzeit und die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen und rechtssicher wahrzunehmen.

Bitte beachten

Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede arbeitsrechtliche Situation hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

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RA-Kanzlei Torsten Gilles · Kaiserslautern