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Arbeitsrecht · Beitrag 10

Überstunden im Arbeitsrecht – wann müssen sie geleistet und bezahlt werden?

Überstunden gehören in vielen Arbeitsverhältnissen zum Alltag.

Arbeitnehmerin arbeitet abends am Laptop im Büro – Überstunden

Doch müssen Arbeitnehmer Überstunden eigentlich immer leisten? Wann besteht ein Anspruch auf Bezahlung – und kann der Arbeitgeber Überstunden stattdessen durch Freizeit ausgleichen?

Wann müssen Arbeitnehmer Überstunden leisten?

Eine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus Überstunden zu leisten, besteht grundsätzlich nicht.

Eine Verpflichtung kann sich jedoch aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Auch in besonderen Ausnahme- und Notfällen kann ein Arbeitnehmer verpflichtet sein, vorübergehend zusätzliche Arbeit zu leisten.

Ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf, hängt daher von den Regelungen des jeweiligen Arbeitsverhältnisses und den Umständen des Einzelfalls ab.

Zudem müssen die gesetzlichen Grenzen der Arbeitszeit beachtet werden.

Wann müssen Überstunden bezahlt werden?

Hat der Arbeitgeber Überstunden angeordnet, gebilligt oder jedenfalls geduldet und war nach den Umständen eine Vergütung zu erwarten, kommt grundsätzlich ein Anspruch auf Bezahlung der zusätzlich geleisteten Arbeitszeit in Betracht.

In der Praxis entsteht allerdings häufig Streit darüber, ob und in welchem Umfang tatsächlich Überstunden geleistet wurden und ob der Arbeitgeber hiervon wusste oder diese veranlasst hat. Arbeitnehmer sollten deshalb darauf achten, ihre Arbeitszeiten und insbesondere geleistete Überstunden möglichst genau zu dokumentieren.

Darf im Arbeitsvertrag stehen, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind?

Arbeitsverträge enthalten häufig Klauseln, nach denen Überstunden bereits mit dem monatlichen Gehalt abgegolten sein sollen.

Solche Regelungen sind nicht uneingeschränkt wirksam.

Insbesondere muss für den Arbeitnehmer hinreichend klar erkennbar sein, in welchem Umfang zusätzliche Arbeitsleistung ohne weitere Vergütung geschuldet sein soll.

Eine pauschale und völlig unbegrenzte Abgeltung sämtlicher Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt kann daher rechtlich unwirksam sein.

Bezahlung oder Freizeitausgleich?

Ob Überstunden zusätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich insbesondere nach dem Arbeitsvertrag sowie gegebenenfalls nach einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.

Der Arbeitgeber kann daher nicht in jedem Fall einseitig bestimmen, dass ein bestehender Vergütungsanspruch durch Freizeit ausgeglichen wird.

Entscheidend ist auch hier die konkrete vertragliche oder kollektivrechtliche Regelung.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht.

Der Arbeitgeber kann deshalb die Ableistung von Überstunden nicht ohne Weiteres am Betriebsrat vorbei generell anordnen.

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats sind insbesondere bei der Einführung und Ausgestaltung von Überstundenregelungen von erheblicher Bedeutung.

Was sollten Arbeitnehmer bei offenen Überstunden beachten?

Wer die Bezahlung geleisteter Überstunden verlangt, sollte nicht zu lange warten.

Arbeits- oder Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen.

Darüber hinaus ist im Streitfall entscheidend, dass die geleisteten Überstunden möglichst konkret dargelegt werden können.

Es empfiehlt sich daher, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie zusätzliche Arbeitsstunden nachvollziehbar festzuhalten.

Fazit

Ob Überstunden geleistet werden müssen und ob hierfür eine zusätzliche Vergütung verlangt werden kann, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Entscheidend sind insbesondere die Regelungen im Arbeitsvertrag, gegebenenfalls bestehende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sowie die konkreten Umstände, unter denen die Mehrarbeit geleistet wurde.

Gerade bei einer größeren Zahl offener Überstunden kann eine frühzeitige rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Sie haben Fragen zu Überstunden, Arbeitszeit oder offenen Vergütungsansprüchen?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in Kaiserslautern und bundesweit.

Bitte beachten

Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede arbeitsrechtliche Situation hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

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