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Arbeitsrecht · Beitrag 04

Arbeitszeugnis – Anspruch, Inhalt und Bewertung

Ein Arbeitszeugnis ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Entwicklung.

Es entscheidet häufig darüber mit, welchen Eindruck ein zukünftiger Arbeitgeber von der bisherigen Tätigkeit und den erbrachten Leistungen gewinnt.

Wann besteht ein Anspruch?

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangt werden, beispielsweise bei einem Vorgesetztenwechsel, einer längeren Abwesenheit oder einer bevorstehenden beruflichen Veränderung.

Anforderungen an den Inhalt

Ein Arbeitszeugnis muss bestimmten rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Es soll einerseits die Tätigkeit und die Leistungen des Arbeitnehmers zutreffend darstellen, andererseits darf es das weitere berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren.

Dabei hat sich eine besondere Zeugnissprache entwickelt, deren Formulierungen häufig eine bestimmte Bewertung ausdrücken.

Nicht jede vermeintlich positive Formulierung bedeutet tatsächlich eine gute Bewertung. Auch das Weglassen bestimmter Aussagen oder eine ungünstige Darstellung einzelner Bereiche können sich nachteilig auswirken.

Anspruch auf Berichtigung

Deshalb lohnt es sich, ein Arbeitszeugnis sorgfältig prüfen zu lassen.

Sollte ein Zeugnis fehlerhafte, unvollständige oder ungerechtfertigte Bewertungen enthalten, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Berichtigung bestehen.

Dabei kommt es immer auf die konkrete Tätigkeit, die tatsächlichen Leistungen und die Umstände des Arbeitsverhältnisses an.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen rund um das Arbeitszeugnis.

Ziel ist es, eine faire und angemessene Darstellung Ihrer beruflichen Leistungen sicherzustellen.

Bitte beachten

Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede arbeitsrechtliche Situation hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

Persönliche Beratung

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RA-Kanzlei Torsten Gilles · Kaiserslautern