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Arbeitsrecht · Beitrag 06

Krankheit und Kündigung – Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit möglich?

Eine Erkrankung allein schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht automatisch vor einer Kündigung.

Gleichzeitig ist eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber an hohe rechtliche Anforderungen geknüpft und keineswegs in jedem Fall zulässig.

Die rechtlichen Voraussetzungen

Eine Kündigung wegen Krankheit gehört zu den sogenannten personenbedingten Kündigungen.

Sie setzt grundsätzlich voraus, dass eine negative Zukunftsprognose besteht, also auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist.

Darüber hinaus müssen die betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers erheblich beeinträchtigt sein.

Zusätzlich ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich. Dabei spielen unter anderem die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers, die bisherigen Fehlzeiten und die Ursachen der Erkrankungen eine wichtige Rolle.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Bei längeren Erkrankungen kann außerdem das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine besondere Bedeutung haben.

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.

Ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM kann dabei helfen, Möglichkeiten zur Erhaltung des Arbeitsplatzes zu prüfen.

Wichtig

Der Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass diese rechtmäßig ist.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten eine solche Kündigung daher frühzeitig prüfen lassen, insbesondere weil für eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich eine kurze Drei-Wochen-Frist gilt.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Zertifizierter Berater Kündigungsschutzrecht (VdAA e.V.) sowie Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (VdAA e.V.) prüfe ich die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und vertrete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer engagiert bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.

Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um die eigenen Möglichkeiten zu erkennen und die richtigen Schritte einzuleiten.

Bitte beachten

Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede arbeitsrechtliche Situation hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.

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RA-Kanzlei Torsten Gilles · Kaiserslautern