Eine Erkrankung kann jeden treffen. Trotzdem entstehen im Arbeitsverhältnis gerade bei einer Arbeitsunfähigkeit immer wieder Unsicherheiten: Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Brauche ich noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, woran ich erkrankt bin? Darf ich trotz Krankschreibung das Haus verlassen? Und kann mir während einer Krankheit sogar gekündigt werden?

Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen rund um Krankheit und Arbeitsunfähigkeit im Überblick.
Wann muss ich meinen Arbeitgeber über meine Erkrankung informieren?
Wer arbeitsunfähig erkrankt, muss seinen Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. „Unverzüglich“ bedeutet grundsätzlich: ohne schuldhaftes Zögern.
Wer beispielsweise morgens feststellt, dass er krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erscheinen kann, sollte seinen Arbeitgeber grundsätzlich bereits zu Arbeitsbeginn beziehungsweise nach den im Betrieb geltenden Vorgaben informieren.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Krankmeldung und dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Die Mitteilung an den Arbeitgeber, dass man nicht zur Arbeit kommen kann, wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ersetzt.
Wann benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Grundsätzlich muss die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden, wenn sie länger als drei Kalendertage dauert. Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, eine ärztliche Feststellung bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen.
Für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer gilt mittlerweile regelmäßig das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber daher grundsätzlich keine klassische Papierbescheinigung mehr vorlegen. Der Arbeitgeber ruft die entsprechenden Daten bei der Krankenkasse ab.
Die Pflicht des Arbeitnehmers, seine Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig mitzuteilen und ärztlich feststellen zu lassen, besteht jedoch weiterhin.
Muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, woran ich erkrankt bin?
Grundsätzlich: Nein.
Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber regelmäßig weder ihre Diagnose noch Einzelheiten über ihre Erkrankung mitteilen. Entscheidend ist grundsätzlich nur, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange sie voraussichtlich dauern wird.
Etwas anderes kann in besonderen Ausnahmefällen gelten, beispielsweise wenn aus der Erkrankung konkrete Gefahren für andere Beschäftigte entstehen können oder besondere gesetzliche Meldepflichten bestehen.
Im Normalfall geht die konkrete Diagnose den Arbeitgeber jedoch nichts an.
Bekomme ich während meiner Krankheit weiterhin mein Gehalt?
Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung kann bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse bestehen.
Besonderheiten können insbesondere bei wiederholten Erkrankungen auftreten. Ob erneut ein Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung entsteht, hängt unter anderem davon ab, ob eine neue Erkrankung vorliegt oder dieselbe Erkrankung erneut zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Gerade bei länger andauernden oder wiederholten Erkrankungen lohnt deshalb eine genaue Prüfung des Einzelfalls.
Darf der Arbeitgeber eine Krankschreibung anzweifeln?
Eine ordnungsgemäß ausgestellte ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besitzt einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber kann daher nicht allein deshalb die Entgeltfortzahlung verweigern, weil er die Erkrankung seines Arbeitnehmers bezweifelt.
Allerdings ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch kein unangreifbarer Beweis.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ihr Beweiswert erschüttert werden, wenn konkrete tatsächliche Umstände ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen.
Besondere Aufmerksamkeit hat in den vergangenen Jahren beispielsweise die Konstellation erhalten, dass ein Arbeitnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kündigung arbeitsunfähig wird und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit auffällig genau bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht.
Allein eine Erkrankung während einer Kündigungsfrist bedeutet selbstverständlich noch nicht, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nicht arbeitsunfähig ist. Entscheidend sind vielmehr stets die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Gelingt es dem Arbeitgeber jedoch, den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern, muss der Arbeitnehmer seine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit gegebenenfalls näher darlegen und beweisen.
Was darf ich während einer Krankschreibung tun?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet keinen Hausarrest.
Entscheidend ist vielmehr, ob das Verhalten des Arbeitnehmers seiner Genesung entgegensteht.
Was erlaubt ist, hängt deshalb wesentlich von der jeweiligen Erkrankung ab. Bei bestimmten Erkrankungen kann ein Spaziergang sinnvoll oder sogar förderlich sein. Auch Einkaufen, ein Restaurantbesuch oder andere private Aktivitäten sind nicht automatisch verboten.
Problematisch wird es allerdings, wenn sich ein Arbeitnehmer so verhält, dass seine Genesung verzögert wird oder sein Verhalten erhebliche Zweifel an der behaupteten Arbeitsunfähigkeit entstehen lässt.
Die häufig gestellte Frage „Was darf ich während einer Krankschreibung?“ lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Maßgeblich sind immer die konkrete Erkrankung und die Auswirkungen des jeweiligen Verhaltens auf die Genesung.
Darf ich während einer Krankheit in Urlaub fahren?
Auch eine Reise ist während einer Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch verboten.
Entscheidend ist wiederum, ob die Reise die Genesung beeinträchtigt. Eine Reise, die dem Heilungsprozess entgegensteht, kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Umgekehrt kann beispielsweise bei bestimmten psychischen Erkrankungen ein Ortswechsel durchaus mit der Genesung vereinbar sein.
Wer während einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit eine Reise plant, sollte deshalb im Zweifel vorher ärztlich klären, ob diese aus medizinischer Sicht unbedenklich ist.
Besondere Vorsicht ist außerdem geboten, wenn während des Bezugs von Krankengeld eine Auslandsreise geplant ist. Hier können zusätzliche sozialversicherungsrechtliche Anforderungen bestehen.
Kann mir gekündigt werden, obwohl ich krankgeschrieben bin?
Ja. Der weit verbreitete Satz „Während einer Krankheit darf nicht gekündigt werden“ ist falsch.
Eine Kündigung kann auch während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ausgesprochen und zugestellt werden. Was in diesem Fall zu tun ist, erläutere ich im Beitrag Kündigung erhalten – was jetzt?.
Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, ob die Kündigung wegen der Erkrankung ausgesprochen werden darf.
Eine krankheitsbedingte Kündigung unterliegt – soweit das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist – erheblichen rechtlichen Anforderungen. Eine Erkrankung oder auch eine längere Arbeitsunfähigkeit allein reicht hierfür regelmäßig nicht aus.
Bei einer krankheitsbedingten Kündigung kommt es insbesondere darauf an,
- —ob zum Zeitpunkt der Kündigung mit weiteren erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist,
- —ob dadurch erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigungen entstehen und
- —ob die Interessenabwägung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zugunsten des Arbeitgebers ausfällt.
Krankheitsbedingte Kündigungen sollten deshalb stets sorgfältig rechtlich überprüft werden. Die Voraussetzungen im Detail finden Sie im Beitrag Krankheit und Kündigung.
Welche Bedeutung hat das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?
Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.
Ziel des BEM ist es insbesondere, gemeinsam zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Das BEM ist zwar keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung. Hat der Arbeitgeber jedoch kein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt, kann dies seine Position in einem späteren Kündigungsschutzverfahren erheblich erschweren.
Für Arbeitnehmer kann ein BEM deshalb eine wichtige Möglichkeit sein, gemeinsam mit dem Arbeitgeber nach Lösungen für eine dauerhafte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu suchen.
Was passiert, wenn ich während meines Urlaubs krank werde?
Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Erholungsurlaubs und wird die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß ärztlich nachgewiesen, werden die nachgewiesenen Krankheitstage grundsätzlich nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
Die betreffenden Urlaubstage gehen also nicht allein deshalb verloren, weil die Erkrankung während eines bereits begonnenen Urlaubs eingetreten ist.
Allerdings darf der Arbeitnehmer die nicht verbrauchten Urlaubstage nicht eigenmächtig an den Urlaub anhängen. Wann diese genommen werden können, muss grundsätzlich erneut mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Mehr zu Verfall und Abgeltung von Urlaubstagen lesen Sie im Beitrag Urlaub und Urlaubsabgeltung.
Kann ich trotz Krankheit selbst kündigen?
Auch während einer Arbeitsunfähigkeit kann ein Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis selbstverständlich kündigen.
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zeitlich exakt mit der selbst gewählten Kündigungsfrist zusammenfällt. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mehrfach mit solchen Fällen beschäftigt.
Eine auffällige zeitliche Übereinstimmung kann – abhängig von den weiteren Umständen – dazu führen, dass der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wird. Dann kann es zu einem Streit darüber kommen, ob für den betreffenden Zeitraum tatsächlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestand.
Krankheit und Arbeitsrecht: Häufig entscheidet der Einzelfall
Arbeitsunfähigkeit gehört zum beruflichen Alltag und führt dennoch immer wieder zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Besonders häufig geht es um die Entgeltfortzahlung, Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wiederholte Fehlzeiten, das betriebliche Eingliederungsmanagement oder eine Kündigung während beziehungsweise wegen einer Erkrankung.
Dabei gibt es nur selten einfache Pauschalantworten. Entscheidend sind insbesondere die Dauer und Häufigkeit der Erkrankungen, die konkrete Situation im Arbeitsverhältnis und – bei einer Kündigung – die gesetzlichen Voraussetzungen des Kündigungsschutzes.
Wer Zweifel hat, ob sich Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtlich korrekt verhalten, sollte die konkrete Situation deshalb frühzeitig prüfen lassen.
Beratung im Arbeitsrecht in Kaiserslautern
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Eine Terminvereinbarung ist über die Seite Kontakt & Anfahrt möglich.
Dies gilt insbesondere bei Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung, bei Auseinandersetzungen über Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, beim betrieblichen Eingliederungsmanagement sowie bei krankheitsbedingten Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren.
Rechtsanwalt Torsten Gilles
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zertifizierter Berater für Kündigungsschutzrecht (VdAA e.V.)
Zertifizierter Berater Arbeitsrecht für Arbeitnehmer (VdAA e.V.)
Kaiserslautern
Bitte beachten
Dieser Beitrag gibt eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jede arbeitsrechtliche Situation hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.